AGBs (Seite 1 von 9)

1. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Schreiner- und Glaserarbeiten

Eine vom Unternehmer unterbreitete Offerte bindet diesen während 60 Tagen vom Tage des Angebotes an, sofern keine andere Frist ausdrücklich festgelegt ist. Ein nach dieser Frist erteilter Zuschlag bedarf seitens des Unternehmers der Bestätigung.

Die Angebote, Zeichnungen und Muster sowie die Offertbeschriebe des schriftlichen Angebots des Unternehmers bleiben dessen Eigentum; sie dürfen anderen Bewerbern nicht zur Kenntnis gebracht werden. Der Empfänger ist nur zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- bzw. Vertragsunterlagen berechtigt. Die Verletzung der Urheberrechte berechtigt den Unternehmer entweder zu einem pauschalen Schadenanspruch in der Höhe des Leistungshonorars gemäss Honorarordnung SIA 102 direkt oder den effektiven Schaden gerichtlich geltend zu machen.

Vom Unternehmer auszuarbeitende Detailprojekte mit Beschrieb gelten nicht als Offertleistungen und sind aufgrund eines Projektierungsauftrags nach Aufwand zu honorieren (SIA Honorarordnung 102). Wird dem Projektverfasser die Ausführung des Werkes übertragen, entfällt die Honorierung nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

 

2. Preise

Die Einheitspreise basieren auf den offerierten Stückzahlen pro Position. Weicht die auszuführende Gesamtmenge um mehr als +/- 20% von der offerierten Menge ab, wird auf Offert-Preisbasis ein neuer Einheitspreis festgelegt .

Im Vertrag nicht vorgesehene oder geänderte Leistungen sind auf der Basis der ursprünglichen Kostengrundlage nach VSSM-Kalkulation neu zu offerieren und zu vereinbaren.